E-Musik

ist die seit den 10-er Jahren des 20. Jahrhunderts gängige Bezeichnung für "ernste Musik", vor allem als Gegenbegriff zur U-Musik. Zu unterscheiden ist dabei die klassische E-Musik bis zum 20. Jahrhundert von der als zeitgenössisch zu bezeichnenden Gattung E-Musik. Die klassische E-Musik genießt eine teilweise ähnlich starke Verbreitung wie die weiten Kreisen der Bevölkerung ausschließlich konsumierte U-Musik. In der klassischen E-Musik sind auch Phänomene aus der U-Musik anzutreffen, wie die Bezeichnung "Hit" für einzelne sehr erfolgreichen Titel wie: "Albumblatt für Elise", "Kleine Nachtmusik", "Gefangenenchor aus Nabucco", "Bildnisarie" u. v. m. Derartige "Gassenhauer" stehen mit ihren zahlreichen Aufführungsmöglichkeiten den Werken der U-Musik in nichts nach. Zur Abgrenzung sei allerdings gesagt, dass hier in der Regel keine Tantiemen bezahlt werden, da diese Werke fast ausschließlich nicht mehr der urheberrechtlichen Schutzfrist unterliegen. Die zeitgenössische E-Musik ist gekennzeichnet durch eine oft in großen kreativen Zusammenhängen angelegte, "ernste" musikalische Charakteristik: Aufbau und Abfolge der meist durchkomponierten Melodien sind für den Hörer in der Regel nicht mehr vorhersehbar, es gelten keine formalen Beschränkungen, keine durchgehende oder eindeutige Dur- oder Moll-Tonalität, keine taktgebundene Rhythmik, und nur selten sind rhythmische Muster aus dem Modell der Wiederholung erkennbar (Minimal Music). Aufwändige und schwierige Darstellbarkeit in Notenausgaben und langwierige Schöpfungsprozesse durch eine Vielzahl musikalischer Einfälle für die Gestaltung eines Werkes sind die Regel. Improvisatorische Anteile für die Instrumentalisten in jedoch meist festgelegtem Umfang kommen vor, ebenso teils komplexe musikalische Vorgaben und Überschreitungen der Grenzen zwischen den Kunstformen ("Ursonate" von Kurt Schwitters). Zeitgenössische E-Musik ist von aktuellen Trends meist unabhängig. Daher ist kaum mit einer verlässlichen und gleichmäßigen Präsenz im öffentlichen Rezeptionsgeschehen zu rechnen. Von der zeitgenössischen U-Musik zu unterscheiden ist die E-Musik zudem durch die vergleichsweise geringe Anzahl meist subventionierter Aufführungsmöglichkeiten und die Tatsache, dass sie sich der massenhaften Verbreitung als Konsumgut durch Radio, Tonträger und andere Medien entzieht. In den Abrechnungen der Tantiemen bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA wird sie deswegen separat von der zeitgenössischen U-Musik nach eigenem E-Punktwert kassiert und verteilt.