GEMA

heißt die deutsche "Gesellschaft zur Wahrnehmung der musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte" in Berlin und München. Die Inhaber von Urheberrechten (Komponisten, Texter und Verleger) können dieser als Verein arbeitenden Verwertungsgesellschaft die Nutzungsrechte an ihren musikalischen Werken zur kollektiven Wahrnehmung und damit zum Kollektiv-Inkasso übertragen. Die GEMA verteilt die erzielten Einnahmen nach einem besonderen Verteilungsplan an ihre Mitglieder. Wichtige Vereinsorgane sind die jährliche Mitgliederversammlung , der Aufsichtrat, eine zur Kontrolle der GEMA-Verwaltung gewählte Gruppe von Mitgliedern und der Werkausschuss, der z. B. über die Wertigkeit einzelner Kompositionen befindet.