Mitgliederversammlung der GEMA

ist die einmal pro Jahr einberufene Vollversammlung aller Urheberrechtsinhaber, die ihre Rechte von der GEMA wahrnehmen lassen. Als oberstes "gesetzgebendes" Organ legt sie alle wichtigen Regeln für die Arbeitsweise der GEMA fest. Diese Versammlung wählt eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern in die Kontrollorgane und Mitgliederausschüsse der GEMA, wie z. B. den Aufsichtsrat und den Werkausschuss.