Tantiemen

werden an Urheberrechtsinhaber gezahlt, wenn ihre Werke eine öffentliche Darbietung erfahren, zum Beispiel von einer Musikgruppe in einer Veranstaltung live aufgeführt werden. Zahlungen werden für eine öffentliche Darbietung immer fällig, egal ob die Urheber durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten werden, die für sie ein Kollektiv-Inkasso durchführt, oder ob sie ohne Vertretung durch die Verwertungsgesellschaft ein Individual-Inkasso anstreben.