E-Punktwert

Die Jahreseinnahmen der GEMA aus allen Veranstaltungen der E-Musik werden nach dem Verteilungsplan der GEMA zusammengefasst und getrennt von allen anderen Verteilungsabläufen ausgeschüttet. Je nach der Charakteristik des Musikwerkes oder der Einstufung durch den Werkausschuss der GEMA wird jedem Werk eine bestimmte Punktanzahl zugewiesen (Basiszahl: 12 Punkte). Aus der Gesamtzahl aller Werke innerhalb der E-Verteilung und den diesen Werken zugewiesenen E-Punkten ergibt sich eine E-Punktsumme für die Verteilung. Die zur Verfügung stehende Verteilungssumme in Geld wird durch die Summe aller E-Punkte geteilt. Das Ergebnis ist der E-Punktwert, mit anderen Worten eine wichtige Bemessungsgröße bei der jährlichen Verteilung im Bereich E-Musik.