Kollektiv-Inkasso

nennt man das Einsammeln der Tantiemen für Musik-Nutzungen in der Öffentlichkeit durch eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland sind verschiedene Inkasso-Varianten wie zum Beispiel die Leerkassettenvergütung allein den Verwertungsgesellschaften vorbehalten. Ein Individual-Inkasso ist in diesem Bereich gesetzlich nicht möglich.