Schutzfrist
nennt man den Zeitraum, für den das Gesetz einen urheberrechtlichen Schutz garantiert. Dieser Zeitraum umfasst in Europa derzeit die Lebensspanne des Urhebers plus 70 Jahre nach dessen Tod (bei Werken mehrerer Urheber läuft die 70-Jahresfrist ab dem Ende des Todesjahres des am längsten lebenden Miturhebers.) Weltweit existieren zahlreiche nationale Regelungen zur Schutzfristbestimmung. Selbst innerhalb Europas gibt es Ausnahmen beispielweise für Werke, deren Urheber in den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts umkamen. Die hier greifenden Verlängerungen haben dazu geführt, dass z. B. in Frankreich für einzelne Werke bestimmter Urheber eine Schutzfrist von 84 Jahren und 182 Tagen gilt. Die Beantwortung nach der gültigen Schutzdauer für ein Werk durch Schutzfristvergleich ist daher ein Thema für Spezialisten.