Urheberrechtlichen Schutz

genießt jedes Kunstwerk per Gesetz. Voraussetzung zum Schutz eines Musikwerkes ist nicht die Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft oder beispielsweise die Hinterlegung einer Notenniederschrift beim Copyright Office in Washington/ USA. Der Schutz wird nur vom Gesetz gewährleistet. Lediglich zur Geltendmachung eventueller Ansprüche gegenüber Dritten dienen derartige Unterlagen als Indiz für das Entstehungsdatum eines Werkes, jedoch nicht als Beweis. Neben der notariellen Hinterlegung ist die amtliche Beglaubigung einer Notenabschrift des Werkes noch als hinreichend sicherer Nachweis gängig. Manche Urheber verschicken per Post eine Notenniederschrift an sich selbst und bewahren den geschlossenen Umschlag auf, was als eher zweifelhaft einzuschätzen ist. Den zuverlässigen Nachweis für das Entstehungsdatum eines Musikwerkes liefern regelmäßig nur Zeugenaussagen (von Musikerkollegen), die den Schaffensprozess belegen können.