Urheberrechtsinhaber

sind alle Berechtigten an Werken der Musik: Komponisten, Texter und Verleger (unabhängig davon, ob sie in einer Verwertungsgesellschaft organisiert sind oder nicht). Die Interpreten, die selbst nicht am Schöpfungsprozess des Musikwerkes mitgewirkt haben, sind Inhaber eigener, so genannter verwandter Schutzrechte, die in Deutschland beispielsweise nicht von der Verwertungsgesellschaft GEMA sondern von der GVL in Hamburg vertreten werden.